Gesundheit, Pflege und Teilhabe

Rechliche Klarheit bei Fragen zu Gesundheit, Pflege und Teilhabe.

Wenn Kranken- oder Pflegekassen Leistungen ablehnen, ein Pflegegrad zu niedrig bemessen wird oder notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderung ausbleibt: Ich prüfe Ihre rechtliche Situation, zeige Ihnen verständlich die realistischen Handlungsmöglichkeiten und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden, Kassen und vor dem Sozialgericht.

Krankenversicherung

Ich unterstütze Sie, wenn Krankenkassen Behandlungen, Hilfsmittel, Krankengeld oder andere notwendige Leistungen ablehnen.

Pflege und Pflegeversicherung

Ich berate Sie bei Fragen zum Pflegegrad, zu Pflegeleistungen sowie bei Kürzungen oder Rückforderungen der Pflegekasse.

Behinderung und Teilhabe

Ich unterstütze Sie beim Grad der Behinderung, bei Merkzeichen sowie bei Leistungen zur Teilhabe und Eingliederungshilfe.

Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Entscheidungen von Kranken- und Pflegekassen sowie anderen Sozialleistungsträgern sind für Betroffene häufig schwer nachzuvollziehen. Gleichzeitig müssen nach Bekanntgabe eines Bescheids regelmäßig Fristen beachtet werden. Eine frühzeitige Prüfung kann deshalb entscheidend sein.

Ich prüfe Bescheide, Gutachten und medizinische Unterlagen, ordne die rechtliche Lage ein und bespreche mit Ihnen, welches Vorgehen realistische Aussicht auf Erfolg hat. Ich unterstütze Sie im Antrags- und Widerspruchsverfahren und vertrete Sie, wenn erforderlich, vor Gericht.

Typische Fälle aus der Praxis

Bei der Krankenversicherung

  • Eine Behandlung, Therapie, ein Hilfsmittel oder Medikament wird abgelehnt.
  • Krankengeld, Haushaltshilfe oder Rehabilitationsmaßnahme wird nicht bewilligt oder vorzeitig beendet.
  • Es besteht Streit über Umfang, Dauer oder Voraussetzungen einer Leistung.

Bei Pflege und Pflegeversicherung

  • Ein Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt.
  • Pflegeleistungen werden nicht, nur teilweise oder verspätet bewilligt.
  • Die Pflegekasse kürzt Leistungen oder fordert bereits gezahlte Beträge zurück.

Bei Behinderung und Teilhabe

  • Der Grad der Behinderung ist zu niedrig bemessen oder notwendige Merkzeichen fehlen.
  • Eingliederungshilfe, Assistenz oder andere Teilhabeleistungen werden abgelehnt oder nicht bedarfsgerecht bewilligt.
  • Die Zuständigkeit ist ungeklärt oder die Entscheidung verzögert sich.

Sie haben einen ablehnenden Bescheid erhalten oder möchten wissen, wie Ihre rechtliche Situation einzuschätzen ist? Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. In einem ersten Kontakt klären wir, ob und in welcher Form ich Sie unterstützen kann.