Immobilien, Bauen und Wohnen

Rechliche Klarheit rund um Immobilien, Bauen und Wohnen.

Bei Konflikten rund um Immobilienkauf, Bau- und Handwerkerleistungen geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Interessen. Ich berate Eigentümer, Käufer und Bauherren ebenso wie Handwerksbetriebe und vertrete ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Im Mietrecht konzentriere ich mich auf Kündigung und Räumung – auf Vermieter- wie auf Mieterseite.

Bau- und Handwerkerleistungen

Ich berate Bauherren und andere Auftraggeber ebenso wie Handwerksbetriebe bei Baumängeln, Verzögerungen, Nachträgen, Fragen zur Abnahme und Streit über Handwerkerrechnungen.

Immobilienkauf

Ich berate Käufer und Verkäufer bei Konflikten nach dem Immobilienkauf, insbesondere bei verschwiegenen Mängeln, unzutreffenden Angaben und Ansprüchen auf Schadensersatz, Minderung oder Rückabwicklung.

Kündigung und Räumung

Ich vertrete Vermieter und Mieter bei Kündigungen und Räumungsklagen – etwa wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder anderer erheblicher Vertragsverletzungen.

Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Bei Konflikten um Immobilienkauf, Bau- und Handwerkerleistungen sowie bei Wohnungskündigungen kommt es häufig darauf an, frühzeitig zu handeln. Mängel und Absprachen müssen dokumentiert, Verträge, Angebote und Rechnungen sorgfältig ausgewertet und rechtliche Fristen gewahrt werden. Bei Kündigungen kommt es zudem besonders auf Form und Begründung an.

Ich ordne die rechtliche Lage ein und bespreche mit Ihnen, welche Schritte Aussicht auf Erfolg haben und wirtschaftlich sinnvoll sind. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Berechtigte Ansprüche sollten jedoch konsequent verfolgt und unbegründete Forderungen wirksam abgewehrt werden.

Typische Fälle aus der Praxis

Bei Bau- und Handwerkerleistungen

  • Leistungen werden mangelhaft, unvollständig oder verspätet ausgeführt.
  • Abnahme, Mängelbeseitigung oder Nachträge sind streitig.
  • Handwerkerrechnungen werden beanstandet oder bleiben unbezahlt.

Beim Immobilienkauf

  • Nach dem Kauf treten Feuchtigkeit, Schimmel oder andere Mängel auf.
  • Angaben des Verkäufers oder Maklers erweisen sich als unzutreffend oder wichtige Umstände wurden verschwiegen.
  • Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung werden geltend gemacht oder abgewehrt.

Bei Kündigung und Räumung

  • Vermieter möchten wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder erheblicher Vertragsverletzungen kündigen.
  • Mieter haben eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten.
  • Nach einer Kündigung gibt es Streit im Zusammenhang mit der Übergabe der Räume.

Sie haben Fragen zu einem Immobilienkauf, zu Bau- oder Handwerkerleistungen oder zu einer Mietkündigung? Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. In einem ersten Kontakt klären wir, ob ich Sie unterstützen kann und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.